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Unterstütztes Wohnen (uWo)

Erwachsene Menschen mit Behinderung haben Anspruch auf ein eigenes Zuhause

Dies bedeutet, sich in den persönlichen vier Wänden wohl zu fühlen, tägliche Aufgaben bewältigen zu können und in einem Umfeld zu leben, das eine lebendige und soziale Lebensweise ermöglicht.

Ziel des unterstützten Wohnens ist es daher, Menschen mit Behinderung die entsprechende Unterstützung zu bieten, um ihren Wunsch nach selbstbestimmtem und selbstständigem Leben realisieren zu können.

Menschen mit Behinderung sollen selbst entscheiden können, wie, wo und mit wem sie leben möchten, d.h. in einer selbstgewählten Wohnform:

  • alleine,
  • mit Freunden oder Angehörigen,
  • zusammen mit der/dem Partner*in
  • oder in einer (inklusiven) Wohngemeinschaft

Unsere Fachkräfte bieten hier die nötige Unterstützung, Begleitung und Beratung. Alltagsprozesse wie unter anderem die alltägliche Haushaltsführung, Tagesstrukturierung, Kochen und Einkaufen oder Arzt- und Therapiebesuche, Post- und Behördenangelegenheiten werden in individueller Planung bewusst gemeinsam entwickelt.

Im Vordergrund steht die Bewältigung und Gestaltung der Aktivitäten des täglichen Lebens mit dem Ziel der größtmöglichen eigenständigen und selbstbestimmten Lebensführung.

Auch vorangehende Ablöseprozesse vom Elternhaus werden durch unser Fachpersonal achtsam begleitet und beide Seiten auf einen neuen Lebensabschnitt vorbereitet.

Unser Angebot steht im Einklang mit der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung.

Das Team des unterstützten Wohnens (uWo)
 
 

Unsere Leistungen für Sie

  • Regelmäßige Assistenz in den verschiedenen Lebensbereichen (siehe oben)
  • zusätzlicher Schwerpunkt auf die Begleitung und Förderung von erwachsenen Menschen im Autismus-Spektrum durch erfahrene Fachkräfte
  • Begleitung in und Koordination von (inklusiven) Wohngemeinschaften
 

Wir unterstützen Sie in folgenden Lebensbereichen

  • Allgemeine Erledigungen des Alltags, häusliche Versorgung und gesundes Leben
  • Gestaltung sozialer Beziehungen
  • Persönliche Lebensplanung
  • Bei der Teilhabe im gemeinschaftlichen Leben, Freizeit, Sport und Kultur
  • Sicherstellung der Wirksamkeit der ärztlichen und ärztlich verordneten Leistungen
  • Kommunikation und Reizfilterung
  • Leben in einer (inklusiven) Wohngemeinschaft

Das unterstützte Wohnen ermöglicht das Wohnen und Leben in einer Wohnung oder einer WG für und mit Menschen mit Behinderung. Über einen eigenen Mietvertrag oder einen Untermietvertrag mit der Lebenshilfe Freiburg e.V. kann z.B. ein WG-Zimmer angemietet werden. Die Fachkräfte der Lebenshilfe Breisgau unterstützen dann individuell in der aktuellen Wohnsituation.

Freie WG Zimmer für Mitbewohner*innen ohne Behinderung

Lust Erfahrungen in einer inklusiven Wohngemeinschaft zu sammeln? – Dann bewirb dich für ein freies Zimmer!

In inklusiven Wohngemeinschaften leben Kund*innen aus dem unterstützten Wohnen (uWo) gemeinsam mit Menschen, die Lust haben, sie beim selbstständigen Wohnen und Leben zu unterstützen. Diese Begleitung erfolgt in abgesprochenen Assistenzdiensten.

Assistenzdienste können z.B. gemeinsame Freizeitgestaltung, Ordnung schaffen oder auch gemeinsames Kochen sein.

Es gibt Wohngemeinschaften in Freiburg und Emmendingen sowie im Umkreis.

Aktuell haben wir Zimmer frei!!

Bei Interesse und für mehr Informationen kannst du dich gerne bei der Bereichsleitung Wohnen und Assistenz melden.

Freie WG Zimmer für erwachsene Menschen mit Behinderung

Das Motto unseres Angebots: „Jeder soll so wohnen, wie er möchte.“

Darum begleitet das Team des unterstützten Wohnens Menschen mit Behinderung in der eigenen Wohnung. Es gibt auch (inklusive) Wohngemeinschaften mit Mitbewohner*innen ohne Unterstützungsbedarf.

Ab Mai/Juni 2024 gibt es Zimmer in einer neuen 5er Wohngemeinschaft in Emmendingen!
 

Bei Interesse und für mehr Informationen kannst du dich gerne bei der Bereichsleitung Wohnen und Assistenz melden.

Wie können Sie unser Angebot nutzen?

Ablauf:

1. Kontaktaufnahme

Sie nehmen mit der Bereichsleitung Wohnen und Assistenz Kontakt auf.

2. Terminvereinbarung

Wir vereinbaren mit Ihnen einen Termin, um gemeinsam zu klären, in welcher ambulanten Wohnform Sie leben möchten und welche Assistenz Sie sich für eine selbstbestimmte und selbständige Lebensweise wünschen und brauchen.

3. Antrag Leistungsträger der Eingliederungshilfe

Sie sollten sich beim zuständigen Amt für Eingliederungshilfe melden und den Wunsch der ambulanten Wohnbegleitung im Rahmen der Eingliederungshilfe (Assistenzleistungen) deutlich machen. Es folgt dann ein Prozess der Abstimmung und Bedarfsklärung.

4. Start der Unterstützung

Wenn ein gemeinsamer Nenner und die Motivation der Mitarbeit sowie eine Kostenzusage des Amtes (Bescheid) vorhanden sind, kann unter der Voraussetzung, dass es fachliche Kapazitäten gibt, eine Begleitung im Rahmen der Ziele des Hilfeplans stattfinden.

Finanzierung

Gerne beraten wir Sie zum Thema Finanzierung. Rufen Sie an oder schreiben Sie eine kurze E-Mail.

  • Die Begleitung durch das Team des unterstützten Wohnens wird in der Regel gemäß Bescheid abgerechnet. Die von uns angebotenen Leistungen sind kostenpflichtig
  • Die Finanzierung erfolgt meist über den Leistungsträger der Eingliederungshilfe
  • Wenn kein Anspruch auf Kostenübernahme besteht, können Sie dennoch das uWo in Anspruch nehmen und selbst für die Kosten aufkommen. In der Regel wird die Begleitung stundenweise abgerechnet

Noch nicht alles klar?

Dann kontaktieren Sie gerne unsere Ansprechperson.

Vielleicht werden Sie auch in unseren „Häufig gestellten Fragen (FAQ)“ fündig:

Ansprechperson

Daniela Elsäßer

Prokuristin, Bereichsleitung Wohnen und Assistenz