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ALA Bildung – der Andere LeistungsAnbieter im Berufsbildungsbereich (EV-BBB) ​

ALA Bildung ermöglicht Menschen mit Behinderung die Berufliche Bildung in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes (ALA Lebenshilfe, § 60 SGB IX, EV-BBB §57 SGB IX).

Die Berufliche Bildung und Qualifizierung findet in enger Kooperation mit den Betrieben statt und ist somit betrieblich ausgerichtet. Ziel ist die Vorbereitung auf eine Mitarbeit in Betreiben des allgemeinen Arbeitsmarktes . Die Bildungsangebote finden im Bereich ökologische Land- und Ernährungswirtschaft sowie im Verkauf statt.
ALA Bildung ist als Leistungsbringer durch die Bundesagentur für Arbeit anerkannt.

Bildquelle: © Lebenshilfe / David Maurer

Unsere Leistungen für Sie

  • Bereitstellung einer passenden beruflichen Qualifizierung im Bereich der Landwirtschaftlichen Erzeugung, Verarbeitung und Verkauf
  • Durchführung eines diagnostischen Testverfahrens
  • Gemeinsames erstellen eines Eingliederungsplanes in welchen die Wünsche und Bedürfnisse der Teilnehmenden einfließen
  • Entwicklung von fachlichen und persönlichen Kompetenzen durch Fachkräfte der Lebenshilfe Breisgau
  • Erlernen von Qualifikationen in einem echten Betrieb
  • Kontakt und Umgang mit Auszubildenden und anderen Mitarbeitenden des Betriebs
  • Fachunterricht und Unterricht zum lebenspraktischem Lernen
  • Erhalt eines Ausbildungsgeldes durch die Agentur für Arbeit
  • Förderung des Übergangs auf den allgemeinen Arbeitsmarkt (sozialversicherungspflichtige Beschäftigung)

Wer kann an ALA Bildung teilnehmen?

  • Menschen, die die Anerkennung einer wesentlichen Behinderung (Zugangsberechtigung für eine Werkstatt im Berufsbildungsbereich § 57 SGB IX) haben

Wann kann man an ALA Bildung teilnehmen?

  • Im Anschluss an den Besuch einer Förderschule
  • Wenn sich in der Berufswegkonferenz zeigt, dass der ALA das passende Konzept ist
  • Im Anschluss an eine KoBV (Kooperative berufliche Bildung und Vorbereitung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt) oder nach einer BVE (Berufsvorbereitende Einrichtung)
  • Wenn eine Kostenzusage von der Bundesagentur für Arbeit (BA) oder der deutschen Rentenversicherung (DRV) vorliegt

Die Partner der ALA Bildung

arbeitsfeld landwirtschaft mit allen – für Menschen mit und ohne Behinderung

Ansprechperson

Susann Hain

Bereichsleitung Arbeit und Berufliche Bildung, Qualitätsmanagementbeauftragte