ALA Arbeit – der Andere LeistungsAnbieter im Arbeitsbereich

ALA Arbeit hat das Ziel, individuell passende Arbeitsangebote in der Nähe des Wohnorts zu schaffen.

Menschen mit Behinderung wird die Mitarbeit in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes ermöglicht (ALA Lebenshilfe, § 60 SGB IX, § 58 SGB IX). Eine sinnstiftende Arbeit in der Natur mit Pflanzen oder Tieren oder in der Verarbeitung und dem Verkauf von Waren in Betrieben steht dabei im Vordergrund.

ALA Arbeit ist als Leistungsbringer durch die Landratsämter Emmendingen, Breisgau-Hochschwarzwald und der Stadt Freiburg i. Br. anerkannt.

Unsere Leistungen für Sie

  • Gemeinsame Suche nach einen individuell passenden Arbeitsangebot
  • Unterstützung beim Übergang auf den Allgemeinen Arbeitsmarkt
  • Persönliche und berufliche Begleitung am Arbeitsplatz durch Fachkräfte
  • Berufliche Weiterqualifizierung im Arbeitsbereich (Förderung von fachpraktischen und sozialen Fertigkeiten)
  • Arbeitsbegleitende Maßnahmen wie Lebensgestaltung (Biografie-Arbeit)
  • Unterstützung bei der Vorbereitung der Teilhabe und des Gesamtplanverfahrens
  • Bezahlung eines Arbeitsentgeltes
  • Gesetzliche Rente (volle Erwerbsminderungsrente nach 20 Jahren)

Wer kann an ALA Arbeit teilnehmen?

  • Menschen, die die Anerkennung einer wesentlichen Behinderung (Zugangsberechtigung für eine Werkstatt im Arbeitsbereich § 58 SBGIX) haben
  • Menschen, die bereits das Eingangsverfahren Bildungsbereich (EV-BBB) in einer Werkstatt oder bei einem Anderen Leistungsanbieter durchlaufen haben
  • Menschen, die den jeweiligen Arbeitsplatz eigenständig erreichen können, insbesondere durch Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel

Die Partner der ALA Arbeit

arbeitsfeld landwirtschaft mit allen – für Menschen mit und ohne Behinderung

Anerkannt durch

Ansprechperson

Susann Hain

Bereichsleitung Arbeit und Berufliche Bildung, Qualitätsmanagementbeauftragte