„Leider wird die Freizeitgestaltung in den Planungsgesprächen zur Ermittlung des individuellen Unterstützungsbedarfs zur gleichberechtigten Teilhabe in allen Lebensbereichen in vielen Fällen von den Stadt und Landkreisen als Leistungsträger in ihrer Bedeutung oftmals unterschätzt, nicht erfasst, wegdiskutiert oder in Zeiten knapper Kassen als „nice to have“ oder schlicht zu teuer angesehen. Menschen mit Behinderung haben einen Rechtsanspruch auf gesellschaftliche Teilhabe in der Freizeit. Den gilt es jetzt uneingeschränkt zu erfüllen“, so Ulf Hartmann, Vorstand des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Baden-Württemberg.
Auszug aus der Pressemitteilung: Zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung (03.12.2024) kritisieren der Landesverband Lebenshilfe Baden-Württemberg e.V. und der Paritätische Wohlfahrtsverband Baden-Württemberg die aktuelle Praxis in zahlreichen Stadt- und Landkreisen, Leistungen für den Hilfe- und Assistenzbedarf zur Freizeitgestaltung von Menschen mit Behinderung nicht zu finanzieren. Das stelle die Grundrechte von Menschen mit Behinderung auf Teilhabe infrage und gefährde die bestehenden Angebote der Träger Offener Hilfen-Dienste vor Ort. Die Verbände fordern Stadt- und Landkreise dazu auf, ihrer Verantwortung gerecht zu werden und die Kosten für Freizeitaktivitäten in den Leistungskatalog der Eingliederungshilfe aufzunehmen sowie verbindliche Vergütungsvereinbarungen mit den Trägern vor Ort zu treffen. Nur so könnten Inklusion und soziale Teilhabe im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention und des Bundesteilhabegesetzes nachhaltig gesichert werden.
Auch wir stehen hinter dieser Kritik zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung. Teilhabe an Freizeitaktivitäten ist kein Luxus!