Bis heute ist die von der UN-Behindertenrechtskonvention geforderte gleichberechtigte Teilhabe von Kindern mit körperlichen und geistigen Behinderungen an den Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe nicht realisiert. Die Lebenshilfe unterstützt eine inklusive Ausrichtung des SGB VIII. Bis spätestens 01.01.2028 soll eine Gesamtzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe für alle jungen Menschen mit und ohne Behinderungen gegeben sein. Für die Umsetzung müssen nicht nur die gesetzlichen Rahmenbedingungen vorhanden sein, sondern beide Hilfesysteme von Jugendhilfe und Eingliederungshilfe müssen sich annähern.
Welche Umsetzungsanforderungen, Umsetzungsoptionen und Umsetzungsschritte einer inklusiven Lösung sind erforderlich?
Die Lebenshilfe beteiligt sich zusammen mit dem Nachbarschaftswerk aus Freiburg an dem landesweiten Projekt des Paritätischen und seine verschiedenen Mitgliedsorganisationen aus Jugendhilfe und Eingliederungshilfe zum gegenseitigen Austausches von Wissen, einem Ausloten von Kooperationsformen, dem Entwickeln von gemeinsamen Ideen und von möglichen Angebotsformen.
Auf dem Foto zu sehen: Prokurist Manuel Bächle (links) mit Vertretern von PARITÄTISCHEN Einrichtungen Baden-Württemberg.