Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung:
Zum Thema Eingliederungshilfe haben wir eine sehr gut strukturierte und gleichzeitig auch tiefgehende Informationsseite der Stadt Berlin gefunden, dien wir grundsätzlich als empfehlenswert betrachten.
Informationen zur Eingliederungshilfe aus dem Handbuch Fallmanagement der Stadt Berlin
WICHTIG:
Bei der Eingliederungshilfe nach SGB IX / SGB XII handelt es sich um Bundesrecht, d.h. sie gilt in ganz Deutschland (eigentlich) gleich. Dennoch kann es durch einzelne Verordnungen und Richtlinien zu Unterschieden zwischen den einzelnen Bundesländern kommen! Auch die Antragswege sind teilweise sehr verschieden.
Bitte berücksichtigen Sie dies, wenn Sie sich auf diese Quelle berufen möchten!
Die Frage nach geeigneten Einrichtungen für Eltern-Kind-Kuren mit Kindern mit Behinderung taucht regelmäßig auf.
Der vom Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung aufgelegte Wegweiser bietet eine umfangreiche und gut sortierte Übersicht über verschiedene Angebote aus ganz Deutschland, sowie auch Informationen zur Finanzierung der Maßnahmen.
Sie können sich den Wegweiser hier als pdf-Dokument ansehen / ausdrucken.