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Die Beratungsstelle Persönliches Budget

Seit Januar 2008 besteht ein Rechtsanspruch auf das Persönliche Budget. Das Persönliche Budget ist eine Geldleistung, die ein Mensch mit Behinderung erhält, um sich von dem Geld die Unterstützung, die er braucht, selbst einzukaufen. Die Lebenshilfen Freiburg, Emmendingen und Hochrhein haben sich zum Regionalverbund Südbaden zusammengeschlossen, um ein Beratungs- und Unterstützungsnetzwerk aufzubauen. Wir können helfen

  • zu klären, ob das Persönliche Budget für den Einzelnen eine gute Lösung ist
  • den Unterstützungsbedarf zu klären
  • das Budget zu beantragen
  • das Budget einzuteilen
  • Dienste oder Privatpersonen zu finden, bei denen die/der Budgetnehmer/in von dem Budget Unterstützung einkaufen kann.

 

Ab September 2010 wird Sie eine neue Ansprechpartnerin beraten: Jasmika Misic, Dipl. Päd., Tel: 0761 479998-07, E-Mail: misic@lebenshilfe-rvsb.de im Lebenshilfehaus, Belchenstraße 2 A.

Weitere Informationen, sowie auch ein spezielles Forum zum schnellen  Austausch und zum Fragen stellen finden Sie auf den speziellen Seiten des Lebenshilfe Regionalverbundes                www.lebenshilfe-rvsb.de

Weitere Informationen zum Projekt Persönliches Budget

Der rechtsanspruch auf das Persönliche Budget ist Teil des Paradigmenwechsels in der Behindertenpolitik, die sich am Leitbild des selbstständigen behinderten Menschen mit Anspruch auf selbstbestimmte Rehabilitation und Teilhabe
orientiert. Einen wesentlichen Eckpunkt bildete das Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) mit dem Titel: „Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen“ welches 2001 in Kraft getreten ist. Nach einer 3,5 Jahre langen Erprobungszeit des Persönlichen Budgets, besteht seit dem 1. Januar 2008 nach § 17 Absatz 2 SGB IX nun ein Rechtsanspruch darauf.


Dies ermöglicht behinderten Menschen anstatt einer traditionellen Sachleistung oder Dienstleistung Geld zu erhalten. Sie können so selbst über Ihre Hilfen entscheiden und ihr Leben stärker selbst bestimmen. Dadurch wird das bisherige Leistungsdreieck zwischen Leistungsträger, Leistungserbringer und
Leistungsberechtigtem aufgelöst. Der Leistungsberechtigte bestimmt dann die Beziehungen sowohl zum Leistungsträger als auch zum Leistungserbringer selbst und regelt diese eigenverantwortlich.

 

Viele Betroffene, vor allem geistig Behinderte, sind verunsichert über ihre Rechte und haben keine Informationen. Viele kennen die Möglichkeit, doch haben den Nutzen und die Möglichkeiten bislang nicht erkannt. Andere scheitern bei der Antragstellung. Infolgedessen ist die bisherige Inanspruchnahme des Persönlichen Budgets sehr zurückhaltend.

 

Die Aktion Mensch hat der Lebenshilfe Freiburg e.V. bzw. dem Regionalverbund Südbaden auf drei Jahre die Projektstelle finanziert. Titel des Projekts: "Verbesserung der Information, Qualifizierung der Beratung sowie Umsetzung der Leistungsart 'Persönliches Budget' für Menschen mit Behinderung in der Region Südbaden."

Ziel ist es, Betroffenen, Angehörigen und gesetzlichen Betreuern eine umfassende Beratungsleistung anzubieten, die grundlegende Informationen zum Persönlichen Budget beinhaltet und darüber hinaus eine professionelle und qualitativ hochwertige Begleitung während des gesamten Verfahrens anbietet. Zudem soll eine interne Beratung und Qualifizierung der Mitarbeitenden der beteiligten Lebenshilfen im Sinne einer Multiplikatorenausbildung geboten werden, damit diese nach Beendigung des Projektes zur eigenständigen Beratung befähigt sind.

Der Schwerpunkt des Projekts liegt in der Nutzung vorhandener Offene-Hilfe- Strukturen, damit ein Beratungs- und Unterstützungsnetzwerk zum Thema Persönliches Budget entstehen kann. Dies soll sich in erster Linie an Menschen mit Behinderungen, deren Angehörige und gesetzliche Betreuer richten, aber zugleich auch eine institutionelle Beratung bieten. Für die örtlichen Lebenshilfen wie für die Behörden.

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